StickerNFC

Inhalte melden und Moderation

Stand: 9. Oktober 2026

Für öffentliche StickerNFC-Inhalte ist eine Meldung ohne Konto möglich. Private Freigaben und Offline-Inhalte gehören nicht in diesen Meldeweg.

Inhalt melden

Im Viewer: „Sicherheit“ → „Inhalt melden“. Alternativ: Kontaktstelle. Nennen Sie Fundstelle, Kategorie und konkrete Begründung und bestätigen Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit nach bestem Wissen. Bei rechtlichen Meldungen sind Name und E-Mail grundsätzlich nötig, soweit keine gesetzliche Ausnahme gilt. Keine geheimen Linkbestandteile mitsenden.

Eine Inhaltskopie ist freiwillig; die Meldung funktioniert auch ohne sie. Beigefügte Kopien werden gesondert verschlüsselt und nur im geschützten Prüfbereich angezeigt: ab Eingang höchstens 24 Stunden, danach automatische Bereinigung.

Unzulässige Inhalte

Unzulässig sind insbesondere sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Gewaltandrohungen, Terrorpropaganda und schwere Straftaten, rechtswidrige Hassrede, Belästigung, Doxxing, unbefugt veröffentlichte persönliche oder vertrauliche Daten, Rechtsverletzungen, Phishing, Schadsoftware, Betrug, gefährliche Links, Sicherheitsumgehung, Spam und automatisierter Missbrauch.

Zusätzliche Regeln für öffentliche Freigaben

Öffentlich geteilte Inhalte dürfen weder pornografisch oder sexuell explizit sein noch realistische, drastische Gewaltdarstellungen enthalten. Dazu zählen etwa detaillierte Darstellungen schwerer Verletzungen, Verstümmelungen oder Folter. Dieses Verbot gilt auch dann, wenn der einzelne Inhalt gesetzlich zulässig wäre.

Für öffentliche Freigaben gilt außerdem ein vollständiges Nacktheitsverbot. Es umfasst auch nicht sexualisierte Nacktdarstellungen in Kunst, Bildung, Dokumentation und Wissenschaft; Ausnahmen bestehen nicht. Die übrigen Verbote und die Rechte abgebildeter Personen gelten weiterhin.

Prüfung und Maßnahmen

Wir prüfen Meldungen sorgfältig, objektiv und ohne unangemessene Verzögerung. Nach Eingangsprüfung und Fall-ID folgen Dringlichkeitsbewertung, menschliche Prüfung und dokumentierte Entscheidung. Beteiligte werden informiert, soweit zulässig und Kontakt möglich. Beschwerden werden durch eine andere qualifizierte Person geprüft.

Eine Meldung allein sperrt oder löscht keinen Inhalt. Der Betreiber kann einen gemeldeten Inhalt nach Prüfung behalten oder löschen. Automatische Schutzsignale entscheiden nicht allein über endgültige, erheblich nachteilige Maßnahmen. Weitere Maßnahmen richten sich nach den Nutzungsbedingungen.

Bearbeitungsziele

Dies sind Serviceziele, keine pauschalen gesetzlichen Fristen.

Blockieren und Beschwerden

Eine lokale Blockierung blendet geeignete Inhalte oder Ersteller nur auf dem jeweiligen Gerät aus und ersetzt keine Meldung.

Gegen eine Moderationsentscheidung können Sie innerhalb von sechs Monaten über die Kontaktstelle für Nutzer und Behörden Beschwerde einreichen. Kommunikation auf Deutsch und Englisch.